§ 1 - Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsgrundlage
zwischen der Fa. TorTours Reisen GmbH & Co. KG (im Folgenden 'TorTours'
genannt) und dem Kunden (im Folgenden 'Kunde', 'König Kunde' oder 'Depp'
genannt, wie es uns grad in den Kram paßt).
Gegenstand dieser 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen' ist die
Vermittlung von Reisen, Ferienhäusern und -wohnungen sowie
sonstiger touristischer Leistungen durch die Fa. TorTours an
den zahlenden Kunden.
§ 2 - Buchungsgebühr
Die Fa. TorTours ist immer bemüht, dem Kunden alle Wünsche von
den Augen abzulesen, solange noch keine konkrete Buchung vorliegt.
TorTours wird sich in dieser Phase ein virtuelles Bein für den
Kunden ausreißen, wenn nicht gar zwei oder drei.
Hat der Kunde eine Buchung getätigt, so ist die Rechtsgrundlage
für eine Änderung im Verhältnis zwischen TorTours und dem Kunden
gegeben. Das Ausreißen weiterer virtueller Beine ist nicht im
Leistungsumfang vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf weitere
intensive Bemühungen um den Kunden besteht nicht, und die Fa.
TorTours kann sich nun voll und ganz auf ihre wirtschaftliche
Zielsetzung konzentrieren.
Hat der Kunde eine Leistung der Fa. TorTours gebucht, so wird
eine Buchungsgebühr fällig. Die Höhe der Buchungsgebühr beträgt
1,5% des Preises der Leistung, multipliziert mit der Summe aller
am jeweils letzten Samstag bei der Ziehung der Lottozahlen gezogener
Zahlen einschließlich der Zusatzzahl, also mindestens 42%.
§ 3 - Abbuchungen und Abbuchungsgebühr
TorTours bemüht sich immer, alle Leistungen möglichst frühzeitig
zu erbringen und die Dinge nicht auf die lange Bank zu schieben.
Alle Abbuchungen vom Konto des Kunden erfolgen daher so früh wie
möglich und nicht erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Dies erleichtert
dem Kunden den Überblick über anfallende Kosten ungemein.
In Einzelfällen kann es dazu kommen, daß Abbuchungen doch erst
bei Fälligkeit abgebucht werden. Dazu kommt es meistens dann,
wenn abzubuchende Beträge sofort fällig werden. Solche Fälle
berechtigen die Fa. TorTours dazu, den entgangenen Zinsgewinn
für ca. 30 Tage gleich mit abzubuchen, da der Kunde den Vertrag
offensichtlich zu spät abgeschlossen hat.
Bei einer Abbuchung vom Konto des Kunden wird eine Abbuchungsgebühr
fällig. Die Höhe der Abbuchungsgebühr entspricht dem Durchschnittspreis
einer Pizza bei einem von den TorTours-Mitarbeitern ausgewählten
Pizza-Taxis, multipliziert mit der Anzahl der gerade anwesenden
Sachbearbeiter der Fa. TorTours. Die Abbuchungsgebühr wird vom
Konto des Kunden mitabgebucht und direkt an den Pizza-Betrieb
weitergeleitet. Wir betonen dies noch einmal ausdrücklich, da es
hier nur um einen durchlaufenden Posten handelt, an dem TorTours
keinerlei Gewinn macht.
§ 4 - Reiseantritt bei Flug-, Bahn- und Schiffsreisen
Der Kunde hat im Prinzip das Recht, eine von ihm gebuchte Reise
auch anzutreten. Es gelten allerdings gewisse Einschränkungen, die
hier im Einzelnen erläutert werden:
Vorraussetzung für den Antritt von Flug-, Bahn- und Schiffsreisen
ist zunächst einmal, daß das entsprechende Verkehrsmittel die Reise
auch antritt. Wir müssen dies - obwohl es eigentlich offensichtlich
und logisch ist - noch einmal deutlich betonen. Mit anderen Worten:
Wenn das Flugzeug gesunken ist, der Zug entführt wurde oder das Schiff
entgleist, dann kann eine Reise nicht stattfinden. In diesen Fällen
liegt Hörere Gewalt vor, und der Kunde wird dadurch nicht von seinen
Zahlungsverpflichtungen befreit.
Höhere Gewalt wird ebenfalls verursacht durch Fehler in der
Planungs- und Buchungssoftware der Fa. TorTours. TorTours pflegt
ihre Rechner und Programme nach bestem Wissen und Gewissen, es
werden z.B. monatlich die Bildschirme und Tastaturen geputzt.
Trotz dieser umfassenden Maßnahmen sind aber Softwarefehler
nicht ausgeschlossen.
Beim Antritt von Flug-, Bahn- und Schiffsreisen hat sich der
Kunde spätestens 24 Std. vor Beginn der Reise am Ort des
Reisebeginns einzufinden und sich dann zur ständigen Verfügung
zu halten. Bei verspätetem Erscheinen wird der Platz sofort
an einen anderen Kunden weitervermittelt, wenn er nicht sowieso
schon doppelt gebucht war. Auch bei einem Entfernen, sei es
auch noch so kurzfristig, gilt die Reise als nicht angetreten.
Beim Antritt von Reisen wird eine Reiseantrittsgebühr in
Höhe von 25% des Reisepreises, multipliziert mit dem Faktor 4,
sofort fällig. Die Reiseantrittsgebühr ist sofort fällig und wird,
wenn sie nicht schon vom Konto des Kunden abgebucht ist, an Ort
und Stelle in bar vom Kunden erhoben. In diesem Fall wird eine
Barzahlungsgebühr fällig, die in der Höhe in etwa der Abbuchungsgebühr
entspricht, mit dem Unterschied, daß die Pizza am Flughafen natürlich
erheblich teurer ist als bei Pizza-Taxi.
§ 5 - Übernahme von Ferienwohnungen und -häusern
Hier gilt analog alles unter § 4 gesagte, es ergeben sich
aber folgende Unterschiede: Ferienwohnungen werden seltener
entführt oder versenkt, dafür werden sie ab und zu mal abgerissen
oder sind einfach wegen Renovierung geschlossen. Es ist auch
denkbar, daß einfach die Adresse nicht stimmt, die der Kunde
hat. TorTours räumt dem Kunden in diesem Fall das Recht ein,
mit unbeteiligten Dritten in Verhandlung zu treten, ob der
Kunde seinen Urlaub bei ihnen verbringen darf. Unabhängig
vom Verhandlungsergebnis besteht der Vertrag zwischen TorTours
mit allen Rechten und dem Kunden mit allen Pflichten weiter.
Im Falle der Übernahme von Ferienhäusern bzw. -wohnungen hat
der Kunde ebenfalls 24 Std. vor der Übernahme am Ort zu sein
und darf sich keinesfalls mehr als 10m vom Übernahmeobjekt
entfernen. Ein Aufstellen von Zelten und anderen Campingmöbeln
in der Nähe des Übernahmeobjekts ist nicht zulässig. Sollte
der Kunde sich nicht an diese Regelung halten, so wird eine
Zusatz-Übernachtungsgebühr fällig, die in etwa einer Abbuchungsgebühr
fällig, nur daß nicht bei Pizza-Taxi bestellt wird, sondern
beim Party-Service.
Bei der Übernahme von Ferienhäusern bzw. -wohnungen entfällt
die Reisenatrittsgebühr. Stattdessen wird eine Übernahmegebühr
fällig, die formal und inhaltlich der Reisenantrittsgebühr
vollständig entspricht.
§ 6 - Vertragsrücktritt
Der Kunde hat das uneingeschränkte Recht, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten, ohne daß der Fa. TorTours dadurch irgendwelche
zusätzlichen Kosten entstehen. Es entstehen durch den Rücktritt
des Kunden auch keinerlei Nachteile für die Fa. TorTours. Damit
es dem Kunden im Falle eines Rücktritts leicht fällt, die
Übersicht über seine finanziellen Verpflichtungen zu behalten,
ändert sich durch einen Rücktritt vom Vertrag an diesen
Verpflichtungen so gut wie gar nichts.
Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, daß Kunden nach
einem Vertragsrücktritt mit fadenscheinigen Gründen einen
Teil der gezahlten Beträge zurückfordern wollten. Jedem
halbwegs klar denkenden Menschen muß es aber klar sein,
daß sich TorTours nicht auf so fadenscheinige Gründe wie
'Invalidität durch Verkehrsunfall' oder 'Tod der Ehefrau'
und dergl. andere Fisimatenten und Kinkerlitzchen einlassen
kann.
Wir möchten darauf hinweisen, daß man auch in Gips liegend
durchaus die Sonne genießen kann, und statt der verstorbenen
Ehefrau kann man ja schließlich die Geliebte in den Urlaub
mitnehmen. Lediglich das Ableben des Vertragsnehmers selbst
stellt einen ernstzunehmenden Grund dar, die gebuchten
Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Hier muß allerdings
unterschieden werden zwischen Vertragsnehmern, die ihr
Ableben selbst verursacht haben (z.B. durch Altersschwäche
und Krankheiten), und solchen, die durch Fremdeinwirkung
(z.B. Blitzschlag und Mord) ums Leben kamen.
TorTours gewährt im zweiten Fall (d.h. bei Tod des Vertragsnehmers
durch Ermordung bzw. Blitzschlag) auf den bereits gezahlten
Preis der gebuchten Leistung einen Nachlass von 50%. Diese
Rückerstattung kann nach Abzug der Nichtantrittsgebühr
sowie der weiter unten beschriebenen Rückerstattungsgebühr
von den Erben des Vertragsnehmers bei TorTours abgeholt
werden. Eine Frist von 30 Werktagen, multipliziert mit
dem rückzuzahlenden Betrag und auf ganze Dekaden aufgerundet,
ist dabei allerdings einzuhalten.
Bei allen Rückerstattungen von bereits abgebuchten Beträgen
wird eine Rückerstattungsgebühr fällig. Diese berechnet sich
aus der Quersumme des zu erstattenden Betrages (einschl.
der beiden Nachkommastellen), multipliziert mit den letzten
drei Ziffern der Kontonummer des Kunden. Hat der Kunde
mehrere Bankkonten, darf TorTours sich eine davon aussuchen.
§ 7 - Reklamationen
Will eine Kunde eine Reklamation gegenüber TorTours geltend
machen, so sollte er zunächst folgendes bedenken: Menschen,
die Reklamationen anbringen wollen, sind oftmals zutiefst
gestörte Persönlichkeiten, in vielen Fällen sind sie schon
als Querulanten und Nörgler stadtbekannt. Meistens wollen
sie nur ihre Mitmenschen schikanieren und drangsalieren und
sich irgendwie in den Mittelpunkt des öffentlichen Geschehens
drängen.
Die potentiellen Querulanten sollten auch genauestens
überprüfen, ob wirklich eine echte Reklamation vorliegt.
Insbesondere folgende Sachverhalte sind auf Eigenverschulden
des Kunden zurückzuführen und stellen keinen Grund für eine
Reklamation dar (nur einige Beispiele): Doppelvermietung
von Ferienwohnungen (hier liegt ein eindeutiges Verschulden
der Kunden vor, da sich immer wieder Kunden im letzten Moment
um die selben Objekte drängeln), Nichtantritt von Reisen
infolge von Bahnverspätungen (wenn die Bahn keine Kunden
hätte, würden auch keine Verspätungen auftreten), Baustellenlärm
in Hotels (für wen wird denn da gebaut? Für die Kunden
natürlich!) und vermeintlich fehlerhafte Beschreibungen
des Objekts (wenn z.B. als 'Entfernung zum Strand' 500 m
angegeben war, das Meer aber plötzlich 10 km weit weg ist,
dann hat es sich eben beim Anblick des Kunden etwas
zurückgezogen - TorTours kann doch nicht für die Schönheit
der Kunden haftbar gemacht werden!).
Im Falle einer wirklich begründeten Reklamation ist TorTours
natürlich jederzeit bereit, einen Teil des gezahlten Preises
zurückzuerstatten. Die Berechnung wird wie folgt vorgenommen:
Die Sachbearbeiter von TorTours versammeln sich gegen Abend
in einer Gaststätte und veranstalten ein Skat-Turnier. Es wird
um Zehntelpfennige gespielt. Die Rückzahlungssumme entspricht
25% des Tagesgewinns des Zweitplatzierten. Die Kosten für
Speisen und Getränke sowie die Heimfahrt mit Taxi, Polizei
oder ASB werden von der Rückzahlungssumme abgezogen. Sollte
sich ein negativer Rückzahlungsbetrag ergeben, wird dieser
sofort nebst der entspr. Abbuchungsgebühr vom Konto des Kunden
abgebucht. Anderenfalls müssen die TorTours-Mitarbeiter eben
wieder Überstunden machen.