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Allgemeine Geschäftbedingungen der Fa. TorTours



§ 1 - Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsgrundlage zwischen der Fa. TorTours Reisen GmbH & Co. KG (im Folgenden 'TorTours' genannt) und dem Kunden (im Folgenden 'Kunde', 'König Kunde' oder 'Depp' genannt, wie es uns grad in den Kram paßt).

Gegenstand dieser 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen' ist die Vermittlung von Reisen, Ferienhäusern und -wohnungen sowie sonstiger touristischer Leistungen durch die Fa. TorTours an den zahlenden Kunden.

§ 2 - Buchungsgebühr
Die Fa. TorTours ist immer bemüht, dem Kunden alle Wünsche von den Augen abzulesen, solange noch keine konkrete Buchung vorliegt. TorTours wird sich in dieser Phase ein virtuelles Bein für den Kunden ausreißen, wenn nicht gar zwei oder drei.

Hat der Kunde eine Buchung getätigt, so ist die Rechtsgrundlage für eine Änderung im Verhältnis zwischen TorTours und dem Kunden gegeben. Das Ausreißen weiterer virtueller Beine ist nicht im Leistungsumfang vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf weitere intensive Bemühungen um den Kunden besteht nicht, und die Fa. TorTours kann sich nun voll und ganz auf ihre wirtschaftliche Zielsetzung konzentrieren.

Hat der Kunde eine Leistung der Fa. TorTours gebucht, so wird eine Buchungsgebühr fällig. Die Höhe der Buchungsgebühr beträgt 1,5% des Preises der Leistung, multipliziert mit der Summe aller am jeweils letzten Samstag bei der Ziehung der Lottozahlen gezogener Zahlen einschließlich der Zusatzzahl, also mindestens 42%.

§ 3 - Abbuchungen und Abbuchungsgebühr
TorTours bemüht sich immer, alle Leistungen möglichst frühzeitig zu erbringen und die Dinge nicht auf die lange Bank zu schieben. Alle Abbuchungen vom Konto des Kunden erfolgen daher so früh wie möglich und nicht erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Dies erleichtert dem Kunden den Überblick über anfallende Kosten ungemein.

In Einzelfällen kann es dazu kommen, daß Abbuchungen doch erst bei Fälligkeit abgebucht werden. Dazu kommt es meistens dann, wenn abzubuchende Beträge sofort fällig werden. Solche Fälle berechtigen die Fa. TorTours dazu, den entgangenen Zinsgewinn für ca. 30 Tage gleich mit abzubuchen, da der Kunde den Vertrag offensichtlich zu spät abgeschlossen hat.

Bei einer Abbuchung vom Konto des Kunden wird eine Abbuchungsgebühr fällig. Die Höhe der Abbuchungsgebühr entspricht dem Durchschnittspreis einer Pizza bei einem von den TorTours-Mitarbeitern ausgewählten Pizza-Taxis, multipliziert mit der Anzahl der gerade anwesenden Sachbearbeiter der Fa. TorTours. Die Abbuchungsgebühr wird vom Konto des Kunden mitabgebucht und direkt an den Pizza-Betrieb weitergeleitet. Wir betonen dies noch einmal ausdrücklich, da es hier nur um einen durchlaufenden Posten handelt, an dem TorTours keinerlei Gewinn macht.

§ 4 - Reiseantritt bei Flug-, Bahn- und Schiffsreisen
Der Kunde hat im Prinzip das Recht, eine von ihm gebuchte Reise auch anzutreten. Es gelten allerdings gewisse Einschränkungen, die hier im Einzelnen erläutert werden:

Vorraussetzung für den Antritt von Flug-, Bahn- und Schiffsreisen ist zunächst einmal, daß das entsprechende Verkehrsmittel die Reise auch antritt. Wir müssen dies - obwohl es eigentlich offensichtlich und logisch ist - noch einmal deutlich betonen. Mit anderen Worten: Wenn das Flugzeug gesunken ist, der Zug entführt wurde oder das Schiff entgleist, dann kann eine Reise nicht stattfinden. In diesen Fällen liegt Hörere Gewalt vor, und der Kunde wird dadurch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit.

Höhere Gewalt wird ebenfalls verursacht durch Fehler in der Planungs- und Buchungssoftware der Fa. TorTours. TorTours pflegt ihre Rechner und Programme nach bestem Wissen und Gewissen, es werden z.B. monatlich die Bildschirme und Tastaturen geputzt. Trotz dieser umfassenden Maßnahmen sind aber Softwarefehler nicht ausgeschlossen.

Beim Antritt von Flug-, Bahn- und Schiffsreisen hat sich der Kunde spätestens 24 Std. vor Beginn der Reise am Ort des Reisebeginns einzufinden und sich dann zur ständigen Verfügung zu halten. Bei verspätetem Erscheinen wird der Platz sofort an einen anderen Kunden weitervermittelt, wenn er nicht sowieso schon doppelt gebucht war. Auch bei einem Entfernen, sei es auch noch so kurzfristig, gilt die Reise als nicht angetreten.

Beim Antritt von Reisen wird eine Reiseantrittsgebühr in Höhe von 25% des Reisepreises, multipliziert mit dem Faktor 4, sofort fällig. Die Reiseantrittsgebühr ist sofort fällig und wird, wenn sie nicht schon vom Konto des Kunden abgebucht ist, an Ort und Stelle in bar vom Kunden erhoben. In diesem Fall wird eine Barzahlungsgebühr fällig, die in der Höhe in etwa der Abbuchungsgebühr entspricht, mit dem Unterschied, daß die Pizza am Flughafen natürlich erheblich teurer ist als bei Pizza-Taxi.

§ 5 - Übernahme von Ferienwohnungen und -häusern
Hier gilt analog alles unter § 4 gesagte, es ergeben sich aber folgende Unterschiede: Ferienwohnungen werden seltener entführt oder versenkt, dafür werden sie ab und zu mal abgerissen oder sind einfach wegen Renovierung geschlossen. Es ist auch denkbar, daß einfach die Adresse nicht stimmt, die der Kunde hat. TorTours räumt dem Kunden in diesem Fall das Recht ein, mit unbeteiligten Dritten in Verhandlung zu treten, ob der Kunde seinen Urlaub bei ihnen verbringen darf. Unabhängig vom Verhandlungsergebnis besteht der Vertrag zwischen TorTours mit allen Rechten und dem Kunden mit allen Pflichten weiter.

Im Falle der Übernahme von Ferienhäusern bzw. -wohnungen hat der Kunde ebenfalls 24 Std. vor der Übernahme am Ort zu sein und darf sich keinesfalls mehr als 10m vom Übernahmeobjekt entfernen. Ein Aufstellen von Zelten und anderen Campingmöbeln in der Nähe des Übernahmeobjekts ist nicht zulässig. Sollte der Kunde sich nicht an diese Regelung halten, so wird eine Zusatz-Übernachtungsgebühr fällig, die in etwa einer Abbuchungsgebühr fällig, nur daß nicht bei Pizza-Taxi bestellt wird, sondern beim Party-Service.

Bei der Übernahme von Ferienhäusern bzw. -wohnungen entfällt die Reisenatrittsgebühr. Stattdessen wird eine Übernahmegebühr fällig, die formal und inhaltlich der Reisenantrittsgebühr vollständig entspricht.

§ 6 - Vertragsrücktritt
Der Kunde hat das uneingeschränkte Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Fa. TorTours dadurch irgendwelche zusätzlichen Kosten entstehen. Es entstehen durch den Rücktritt des Kunden auch keinerlei Nachteile für die Fa. TorTours. Damit es dem Kunden im Falle eines Rücktritts leicht fällt, die Übersicht über seine finanziellen Verpflichtungen zu behalten, ändert sich durch einen Rücktritt vom Vertrag an diesen Verpflichtungen so gut wie gar nichts.

Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, daß Kunden nach einem Vertragsrücktritt mit fadenscheinigen Gründen einen Teil der gezahlten Beträge zurückfordern wollten. Jedem halbwegs klar denkenden Menschen muß es aber klar sein, daß sich TorTours nicht auf so fadenscheinige Gründe wie 'Invalidität durch Verkehrsunfall' oder 'Tod der Ehefrau' und dergl. andere Fisimatenten und Kinkerlitzchen einlassen kann.

Wir möchten darauf hinweisen, daß man auch in Gips liegend durchaus die Sonne genießen kann, und statt der verstorbenen Ehefrau kann man ja schließlich die Geliebte in den Urlaub mitnehmen. Lediglich das Ableben des Vertragsnehmers selbst stellt einen ernstzunehmenden Grund dar, die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Hier muß allerdings unterschieden werden zwischen Vertragsnehmern, die ihr Ableben selbst verursacht haben (z.B. durch Altersschwäche und Krankheiten), und solchen, die durch Fremdeinwirkung (z.B. Blitzschlag und Mord) ums Leben kamen.

TorTours gewährt im zweiten Fall (d.h. bei Tod des Vertragsnehmers durch Ermordung bzw. Blitzschlag) auf den bereits gezahlten Preis der gebuchten Leistung einen Nachlass von 50%. Diese Rückerstattung kann nach Abzug der Nichtantrittsgebühr sowie der weiter unten beschriebenen Rückerstattungsgebühr von den Erben des Vertragsnehmers bei TorTours abgeholt werden. Eine Frist von 30 Werktagen, multipliziert mit dem rückzuzahlenden Betrag und auf ganze Dekaden aufgerundet, ist dabei allerdings einzuhalten.

Bei allen Rückerstattungen von bereits abgebuchten Beträgen wird eine Rückerstattungsgebühr fällig. Diese berechnet sich aus der Quersumme des zu erstattenden Betrages (einschl. der beiden Nachkommastellen), multipliziert mit den letzten drei Ziffern der Kontonummer des Kunden. Hat der Kunde mehrere Bankkonten, darf TorTours sich eine davon aussuchen.

§ 7 - Reklamationen
Will eine Kunde eine Reklamation gegenüber TorTours geltend machen, so sollte er zunächst folgendes bedenken: Menschen, die Reklamationen anbringen wollen, sind oftmals zutiefst gestörte Persönlichkeiten, in vielen Fällen sind sie schon als Querulanten und Nörgler stadtbekannt. Meistens wollen sie nur ihre Mitmenschen schikanieren und drangsalieren und sich irgendwie in den Mittelpunkt des öffentlichen Geschehens drängen.

Die potentiellen Querulanten sollten auch genauestens überprüfen, ob wirklich eine echte Reklamation vorliegt. Insbesondere folgende Sachverhalte sind auf Eigenverschulden des Kunden zurückzuführen und stellen keinen Grund für eine Reklamation dar (nur einige Beispiele): Doppelvermietung von Ferienwohnungen (hier liegt ein eindeutiges Verschulden der Kunden vor, da sich immer wieder Kunden im letzten Moment um die selben Objekte drängeln), Nichtantritt von Reisen infolge von Bahnverspätungen (wenn die Bahn keine Kunden hätte, würden auch keine Verspätungen auftreten), Baustellenlärm in Hotels (für wen wird denn da gebaut? Für die Kunden natürlich!) und vermeintlich fehlerhafte Beschreibungen des Objekts (wenn z.B. als 'Entfernung zum Strand' 500 m angegeben war, das Meer aber plötzlich 10 km weit weg ist, dann hat es sich eben beim Anblick des Kunden etwas zurückgezogen - TorTours kann doch nicht für die Schönheit der Kunden haftbar gemacht werden!).

Im Falle einer wirklich begründeten Reklamation ist TorTours natürlich jederzeit bereit, einen Teil des gezahlten Preises zurückzuerstatten. Die Berechnung wird wie folgt vorgenommen: Die Sachbearbeiter von TorTours versammeln sich gegen Abend in einer Gaststätte und veranstalten ein Skat-Turnier. Es wird um Zehntelpfennige gespielt. Die Rückzahlungssumme entspricht 25% des Tagesgewinns des Zweitplatzierten. Die Kosten für Speisen und Getränke sowie die Heimfahrt mit Taxi, Polizei oder ASB werden von der Rückzahlungssumme abgezogen. Sollte sich ein negativer Rückzahlungsbetrag ergeben, wird dieser sofort nebst der entspr. Abbuchungsgebühr vom Konto des Kunden abgebucht. Anderenfalls müssen die TorTours-Mitarbeiter eben wieder Überstunden machen.